Neuerungen im Energierecht ab 2025
Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien wurde von der Schweizer Stimmbevölkerung am 9. Juni 2024 angenommen. Damit gibt es ab 2025 Neuerungen im Energierecht, deren Vollzug der Bundesrat am 20. November 2024 in verschiedenen Verordnungen präzisiert hat.