Stromgesetz: Inkrafttreten in zwei Schritten

Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderungen werden sich die Rahmenbedingungen insbesondere für Photovoltaikanlagen deutlich verbessern.

Das BFE hat wie folgt informiert: 
Im ersten Paket, das am 1.1.2025 in Kraft treten soll, sind u.a. alle Anpassungen im Energiegesetz (z.B. virtuelle ZEV), mit Ausnahme der Neuregelung der Abnahme- und Vergütungspflicht, enthalten. Die Verordnungen werden voraussichtlich im November beschlossen. Im zweiten Paket, das am 1.1.2026 in Kraft treten soll, sind u.a. die LEG, das Messwesen, die Rückerstattung der Netznutzungsentgelte sowie die Abnahme- und Vergütungspflicht enthalten. Die Verordnungen dazu sollen im Laufe des ersten Quartals 2025 veröffentlicht werden. Das Inkrafttreten des Raumplanungsgesetzes (u.a. mit dem Meldeverfahren für Fassadenanlagen) ist für den Sommer 2025 vorgesehen. 

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