Strompreise 2026: Entspannung mit Tücken

Für das Jahr 2026 rechnen zahlreiche Energieversorger mit einer Senkung der Haushaltsstrompreise um rund drei bis vier Prozent. Konkret dürfte die Kilowattstunde im Durchschnitt etwa 29.6 Rappen kosten – ein Rückgang gegenüber den rund 33 Rappen im Jahr 2024.

Gesetzesänderungen 2026: Neue Spielregeln für den Strommarkt
Mit dem zweiten Paket des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, das am 1. Januar 2026 in Kraft tritt, wird die Schweizer Stromlandschaft grundlegend neu geordnet. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) erhält erweiterte Kompetenzen, um Tarife stärker zu kontrollieren und die Versorgungssicherheit besser zu gewährleisten. Gleichzeitig werden Energieversorger künftig verpflichtet, ihre Preisbestandteile transparent auszuweisen – von den eigentlichen Stromkosten über die Netzentgelte bis hin zu Abgaben für Förderprogramme.

Auch die Förderung erneuerbarer Energien wird neu ausgerichtet. Der bestehende Netzzuschlag von 2.3 Rappen pro Kilowattstunde bleibt zwar bestehen, die Fördermittel sollen jedoch gezielter eingesetzt werden – insbesondere für Speicherlösungen sowie für die Integration dezentraler Produktionsanlagen.

Neue Chancen für Produzenten und Gemeinschaften
Die Reform bringt nicht nur strengere Vorgaben, sondern auch neue Chancen für Haushalte, KMU und Landwirtschaftsbetriebe. Ein zentrales Element bilden die sogenannten lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG). Dabei können sich Haushalte und Betriebe zusammenschliessen, um ihren selbst produzierten Strom lokal zu vermarkten. Innerhalb solcher Gemeinschaften profitieren die Mitglieder von einem Abschlag von rund 40 Prozent auf die Netznutzungstarife.

Zudem werden neu Minimalvergütungen für eingespeisten Strom eingeführt. Verteilnetzbetreiber sind verpflichtet, den von Produzenten eingespeisten Strom abzunehmen. Die Vergütung richtet sich nach dem vierteljährlichen Marktpreis und wird durch Mindestwerte ergänzt: Anlagen unter 30 Kilowatt Leistung erhalten 6 Rappen pro Kilowattstunde, Anlagen zwischen 30 und 150 Kilowatt mit Eigenverbrauch ebenfalls 6 Rappen für die ersten 30 Kilowatt. Für Anlagen ohne Eigenverbrauch gilt ein Mindestwert von 6.2 Rappen pro Kilowattstunde.

Eine weitere Neuerung sind virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (vZEV), die bereits seit 2025 möglich sind. Dadurch kann Strom innerhalb eines Gebäudes oder Areals geteilt und somit wirtschaftlicher genutzt werden – ein wichtiger Schritt in Richtung dezentraler Energieversorgung.

Blick in die Zukunft
Die Photovoltaikindustrie befindet sich derzeit in einem beispiellosen Konsolidierungsprozess. Bereits heute können kleine Anlagen mit Gestehungskosten von rund 6 Rappen pro Kilowattstunde realisiert werden, während grosse Anlagen teils unter 5 Rappen pro Kilowattstunde liegen. Solarstrom gilt damit aktuell als die günstigste Form von Energie – sauber, leise und nachhaltig. Zudem lassen sich Photovoltaikanlagen fast überall ohne grossen Aufwand installieren.

Solarstrom ermöglicht es Konsumentinnen und Konsumenten, gleichzeitig zu Produzenten zu werden – sogenannte «Prosumenten». Der Eigenverbrauch steht dabei im Vordergrund, da sich heutige Anlagen vor allem in diesem Bereich wirtschaftlich rechnen. PV-Anlagen ohne Batteriespeicher verlieren mit der Zeit an Effizienz und Wirtschaftlichkeit. Langfristig zeigt sich daher der Mehrwert von Solarstromspeichern deutlich: Sie erhöhen die Eigenverbrauchsquote, verbessern die Netzstabilität und leisten einen entscheidenden Beitrag zu einer effizienten und nachhaltigen Energiezukunft.