Bei der kleinen Einmalvergütung profitieren PV-Anlagen, die eine Leistung bis 100 kW aufbringen. Die Anmeldung kann direkt nach der Inbetriebnahme getätigt werden und die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach ca. 1 Jahr. In diesem Fall besteht die Förderung aus einem fixen Grundbetrag sowie einem Leistungsbetrag (Fr./kWp). Der Leistungsbetrag hängt von der installierten Leistung ab.
Diese Förderung kommt den PV-Anlagen ab 100 kW Leistung zugute. Auch in diesem Fall kann die Anmeldung direkt nach der Inbetriebnahme getätigt werden und die Auszahlung der Fördergelder erfolgt bei diesem Modell nach ca. 1 Jahr. Die Förderung besteht hier aus einem Leistungsbeitrag (Fr./kWp).
Diese Förderung kommt den PV-Anlagen von 2 bis 149.99 kW Leistung ohne Eigenverbrauch zugute. Auch in diesem Fall kann die Anmeldung direkt nach der Inbetriebnahme getätigt werden und die Auszahlung der Fördergelder erfolgt bei diesem Modell nach ca. 1 Jahr. Die Förderung beträgt hier 450.--/kWp.
Für PV-Anlagen ab einer Leistung von 150 kW und ohne Eigenverbrauch stehen zwei verschiedene Arten von Förderungen zur Verfügung:
- Eine hohe Einmalvergütung (HEIV) (in CHF pro kW Leistung), die bis zu 60% der Investitionskosten von Referenzanlagen deckt,
oder
- eine gleitenden Marktprämie (GMP), bei der die Förderung über die eingespeiste Elektrizität in Rappen pro kWh über eine fixe Vergütungsdauer von 20 Jahren erfolgt.
Hohe Einmalvergütung (HEIV)
Bei den Auktionen für die hohe Einmalvergütung ist ein Gebot in Franken pro kW Leistung abzugeben. Das BFE legt für jede Auktionsrunde einen zulässigen Gebotshöchstwert fest. Erfolgt ein Zuschlag, wird der angebotene Vergütungssatz zzgl. allfälliger Boni nach der Inbetriebnahme ausbezahlt.
Gleitende Marktprämie (GMP)
Im Rahmen einer Auktion für eine gleitende Marktprämie ist ein Gebot in Rappen pro kWh (Vergütungssatz) abzugeben. Das BFE legt für jede Auktionsrunde einen zulässigen Gebotshöchstwert fest. Erfolgt ein Zuschlag, wird der angebotene Vergütungssatz zzgl. allfälliger Boni für 20 Jahre fixiert. Ein freiwilliger, frühzeitiger Austritt aus dem Förderprogramm der gleitenden Marktprämie ist nicht möglich. Nach Inbetriebnahme der Anlage muss die gesamte Elektrizität ins Stromnetz eingespeist werden, Eigenverbrauch ist nicht zulässig. Die Vergütung wird quartalsweise aufgrund der effektiven Stromproduktion ausbezahlt und berechnet sich als Differenz zwischen dem Vergütungssatz und dem vom BFE veröffentlichten Referenzmarktpreis sowie eines Preises für die Herkunftsnachweise. Falls der Referenzmarktpreis höher liegt als der Vergütungssatz, muss der Anlagenbetreibende die Differenz an Pronovo zurückzahlen. In den Monaten Dezember bis März wird der übersteigende Teil (Referenzmarktpreis – Vergütungssatz) zu Gunsten des Anlagenbetreibenden um 10% gekürzt.
Quelle: PV-Auktionen – Pronovo AG
Die Gemeinde oder der lokale Netzbetreiber stellen teilweise ebenfalls einen Förderbeitrag zur Verfügung. Dies ist jedoch je Gemeinde/ Kanton unterschiedlich und muss vorgängig abgeklärt werden.
Gerne sind wir behilflich bei der Abschätzung des Leistungspotenzials Ihres Daches. Machbarkeitsstudien sind für uns kein Fremdwort. Wir analysieren im Vorfeld sowohl das Verbrauchsverhalten als auch den Betrieb und können anhand des ermittelten Stromverbrauchs Ihre Leistungsspitzen identifizieren und erkennen. Aufgrund unserer Erfahrung können wir Ihnen innerhalb weniger Minuten einen ersten Anhaltspunkt über Sinn oder Unsinn eines Projektes geben.
Mit dem Tarifrechner Pronovo können Sie die voraussichtliche Einmalvergütung ganz einfach selbst ausrechnen. Die Berechnung ist rechtlich unverbindlich.
- Neigungswinkelbonus ≥ 75° - Fassadenanlagen: 200.--/kWp
- Parkflächenbonus ab 100 kWp: 250.--/kWp