Bei der kleinen Einmalvergütung profitieren PV-Anlagen, die eine Leistung bis 100 kW aufbringen. Die Anmeldung kann direkt nach der Inbetriebnahme getätigt werden und die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach zirka 1 Jahr. In diesem Fall besteht die Förderung aus einem fixen Grundbetrag sowie einem Leistungsbetrag (Fr.-/kWp). Der Leistungsbetrag hängt von der installierten Leistung ab.
Diese Förderung kommt den PV-Anlagen ab 100 kW Leistung zugute. Auch in diesem Fall kann die Anmeldung direkt nach der Inbetriebnahme getätigt werden und die Auszahlung der Fördergelder erfolgt bei diesem Modell nach frühestens 1-2 Jahren. Die Förderung besteht auch hier aus einem fixen Grundbetrag und einem Leistungsbeitrag (Fr.-/kWp).
Die Gemeinde oder der lokale Netzbetreiber stellen teilweise ebenfalls einen Förderbeitrag zur Verfügung, welcher abgeholt werden kann. Dies ist jedoch je Gemeinde / Kanton unterschiedlich und gilt es abzuklären.
Gerne sind wir behilflich bei der Abschätzung des Leistungspotenzials Ihres Daches. Machbarkeitsstudien sind für uns kein Fremdwort. Wir analysieren im Vorfeld sowohl das Verbrauchsverhalten als auch den Betrieb und können anhand des ermittelten Stromverbrauchs Ihre Leistungsspitzen identifizieren und erkennen. Aufgrund unserer Erfahrung können wir Ihnen innerhalb weniger Minuten einen ersten Anhaltspunkt über Sinn oder Unsinn eines Projektes geben.
Mit dem Tarifrechner Pronovo können Sie sowohl Ihren persönlichen Tarif als auch die voraussichtliche Einmalvergütung ganz einfach selbst ausrechnen. Die Berechnung ist rechtlich unverbindlich.