Baubewilligung für Solaranlage?

Wer eine Solaranlage installieren möchte, braucht eventuell eine Baubewilligung. Die gute Nachricht: In vielen Fällen ist die einfache Meldung ausreichend. Was erlaubt ist, regelt das Raumplanungsgesetz. Im Detail erlassen die Kantone jeweils eigene Regelungen. Was sollten angehende Anlagenbetreiber dazu wissen?

Baubewilligung oder Meldung?

Wer in der Schweiz baut, benötigt eine Bewilligung. Trifft das auch für den Bau von Solaranlagen zu? Nur bedingt, denn in Bau- und Landwirtschaftszonen gilt: Wenn die Anlage genügend angepasst ist, genügt eine Meldung aus. Diese reicht der Betreiber beim zuständigen Bauamt der Gemeinde ein. Die Behörde ist auch erste Anlaufstelle für Anfragen. Ob eine Bewilligung nötig ist, erfahren Bauherren hier verbindlich. Grundsätzlich gibt es dazu folgende Regelungen in der Schweiz: 

Eine Meldung reicht aus, wenn...

  • die Anlage „genügend angepasst“ ist.

  • der Kanton bestimmte Gebiete ausgewiesen hat, die als „ästhetisch wenig empfindlich“ gelten. Dort dürfen auch andere Arten von Solaranlagen ohne spezielle Bewilligung errichtet werden. 

Eine Baubewilligung ist nötig, wenn...

  • das betreffende Gebäude in einer gesondert beschriebenen Schutzzone steht. 

  • die Errichtung auf denkmalgeschützten Gebäuden (gilt für Natur- und Kulturdenkmäler) geplant ist. Voraussetzung zur Bewilligung ist hier, dass die Denkmäler nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

Grundsätzlich ist nach der Raumplanungsverordnung der Nutzen der Solartechnik höher einzustufen als die Ästhetik. Gut zu wissen: Die MBRsolar vereint Funktion und Aussehen gerne zu einem stimmigen Gesamtkonzept – zum Beispiel mit modernen Indach-Anlagen. Sprechen Sie uns darauf an.