Chancen mit Solarenergie für unsere Landwirtschaft

Energie ist die Basis unseres Wohlstandes, unserer wirtschaftlichen Entwicklung, schlichtweg der Schlüssel zum Erfolg der letzten Generationen und folglich auch die Grundlage für den zukünftigen Wohlstand der nächsten Generationen.

Seit Jahrzehnten verlässt man sich auf das nahe Ausland bezüglich Strom und auf die weltweiten Anbieter, wenn es um die fossilen Brenn- und Treibstoffegeht. Die Ereignisse des letzten Jahres haben uns schmerzvoll vorgeführt, wie erpressbar wir wegen unserer Energieabhängigkeit geworden sind.

Jetzige und zukünftige Potenziale
In der Politik wird seit 2020 der sogenannte Mantelerlass unter dem Namen «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» diskutiert. Dieser bildet die Basis für einen grösseren Ausbau in allen Bereichen der erneuerbaren Energien.

Für die Landwirtschaft bieten sich folgende Energien an:

  • Photovoltaik (konventionell als Dachanlagen)
  • Agri-PV (PV-Anlagen kombiniert mit Flächennutzung auf Reihenkulturen)
  • Biomasseanlagen
  • Holzenergieanlagen (Fernwärme/ Pyrolyseanlagen)
  • Kleinwindprojekte


Grundsätzlich wird nach zwei Förderarten unterschieden: Anlagen mit oder ohne Eigenverbrauch.
Die Politik und die Gesellschaft müssen sich bewusst werden, dass sämtliche Energieformen entweder auf landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächen erstellt oder erzeugt werden müssen. Dies bedeutet, dass die Landwirtschaft wesentlich betroffen ist, oder besser noch von Beginn an dabei berücksichtigt werden sollte.

Anlagen mit Eigenverbrauch (KLEIV/ GREIV)
Diese Förderung kennen wir schon seit Jahren; es gibt in der Grösse der Anlage kaum eine Einschränkung. Die Förderung basiert auf Referenzkosten und daraus resultiert der Fördersatz von maximal 30% der Erstellungskosten. Ergänzt wurde diese Förderung durch die Neigungswinkel- und Höhenboni. Dies bedeutet, dass Anlagen an der Fassade oder Anlagen in Höhenlagen über 1500 Meter, welche nicht an Gebäuden angebaut sind, zusätzlich gefördert werden.

Bei diesen Anlagen gilt klar der Grundsatz; Investitionserleichterung durch Einmalvergütung und anschliessender Eigenverbrauch von Energie. Der Überschuss kann am freien Markt oder an den lokalen Netzbetreiber verkauft werden.

Anlagen ohne Eigenverbrauch (Hohe EIV)
Diese Förderkategorie ist neu. Mit dieser Förderung werden ausschliesslich Anlagen gefördert, welche den Strom nicht selbst brauchen und während mindestens 15 Jahren vollständig eingespiesen wird. Ziel dieser Förderung ist auch damit begründet, dass Flächen wo kein Bedarf oder bereits eine Eigenverbrauchsanlage in Betrieb ist, mit PV ausgerüstet werden soll. Auch diese Anlagekategorie können von denselben Boni profitieren wie die Eigenverbrauchsanlagen.

Die neuen Förderungen werden teilweise durch kommunale, regionale und kantonale Förderinstrumente ergänzt. In solchen Fällen ist immer wichtig zu prüfen, ob die jeweiligen Zuschüsse kompatibel sind.
 

Energievermarktung
Bei der Vermarktung von Energie gibt es grundsätzlich 4 verschiedene Möglichkeiten:

1. Maximaler Eigenverbrauch
Energie, welche direkt oder via Speicher selbst verbraucht wird, ist von der Wertschöpfung her am interessantesten. Die selbstverbrauchte Energie ersetzt zugekaufte Energie, welche aufgrund der Abgaben für Netz, Bundesabgabe und MwSt. extern verteuert wird.

2. Verkauf an den lokalen Verteilnetzbetreiber (VNB)
Dies ist die bislang häufigste Lösung und war in der Vergangenheit auch meist die einzige umsetzbare Lösung. Der Überschuss an Energie wird dem lokalen VNB verkauft. Vom Tarif her gibt es momentan zwei Ansätze:

  • Energieübernahme zu den sogenannten «vermiedenen Kosten» → der VNB bezahlt dem Produzenten den gleichen Preis wie der tiefste Preis, zu welchem der VNB am Markt Energie eingekauft hat. Momentan bewegen sich diese Preise zwischen 6-35 Rp./ kWh.
  • Energieübernahme zu den Referenzmarktpreisen → Der Referenz- Marktpreis für Photovoltaikanlagen entspricht dem Durchschnitt der Preise, die an der Strombörse (Swissix) in einem Vierteljahr jeweils für den Folgetag (day-ahead) festgesetzt werden, gewichtet nach der tatsächlichen viertelstündlichen Einspeisung der lastganggemessenen Anlagen.
     

3. Privatrechtlicher Verkauf an Endkunden (nur Energie)
Schon heute ist es möglich, auf privatrechtlicher Basis einem Grossbezüger (>100 ́000 kWh) die Energie über einen langjährigen Kontakt zu verkaufen. Während Hochpreisphasen ist es einfacher an einen guten Vertrag zu kommen, momentan sind die Angebote der Abnehmer eher wieder bescheiden.

Was heute schon möglich ist, ist die Energie einem Nachbarn zu verkaufen. In diesem Fall braucht es eine private Leitung zum Nachbarn und die Zuleitung des VNB muss zurückgebaut werden. In Zukunft soll es auch möglich sein, Energie via Verteilnetz an einen privaten «Kleinkunden», welcher weiter weg liegt, zu verkaufen. Der VNB wird die Benutzung des Netzes mit einer Netzabgabe ermöglichen. Diese Lösung muss jedoch zuerst noch gesetzlich geregelt werden.

4. Verkauf auf dem freien Markt
Seit einiger Zeit ist es möglich, als Produzent die Energie am freien Markt zu verkaufen. Dazu muss man sich einen Vermarkter auswählen, welcher dann die Energie an der Börse absetzt. Von der Verrechnung her ist es so, dass dies im Normalfall auch über den sogenannten Referenzmarktpreis abgerechnet wird. Dies bedeutet, man bekommt für die verkaufte Energie den Durchschnittspreis der an der Börse gehandelten Energie. «Börsenhandel» bedeuted jedoch auch, dass es keinen Fixpreis gibt und folglich auch keinen garantierten Abnahmepreis.