Der Kanton Thurgau fördert als einer der ersten Kantone Elektromobilität.
Als einer der ersten Kantone fördert Thurgau den Umstieg auf Elektromobilität. Halter von E-Autos können bei Neuanschaffung von CHF 4000 profitieren. Wie kommen Sie an das Geld und welche Bedingungen müssen Sie erfüllen?
So funktioniert die Förderung der E-Mobilität im Kanton Thurgau
Wer vorhat, sich im Kanton Thurgau ein E-Auto zuzulegen, kann künftig von Fördergeldern profitieren: CHF 4000 oder maximal 25 Prozent der Investitionskosten gibt es aus öffentlicher Hand.
Wichtig für den Zuschuss ist, dass Sie alle Anforderungen erfüllen. So darf kein zweites Fahrzeug auf den Antragsteller zugelassen sein. Ebenso muss die Liegenschaft bzw. die Wohnung mit erneuerbarem Strom versorgt werden. Zudem gilt die Umstiegsprämie nur für Neuanschaffungen. Das heisst: Sie müssen das Gesuch vor Einlösung einreichen. Grundsätzlich gefördert werden Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb und mit Brennstoffzellen-Technik.
Fünf Schritte zur Umstiegsprämie
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, gelangen Sie mit diesen fünf Schritten zur Ausbezahlung der Prämie:
1. Reichen Sie das Gesuch mit allen Beilagen beim Departement für Inneres und Volkswirtschaft ein.
2. Ihr Gesuch wird geprüft, im Erfolgsfall erhalten Sie die Zusage durch die Energiefachstelle.
3. Nun können Sie Ihr neues E-Car kaufen.
4. Reichen Sie die Bestätigung über den Kauf bei der Bearbeitungsstelle ein.
5. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllt haben und die Dokumente vollständig sind, erhalten Sie die Prämie in den folgenden zwei Monaten.
Weitere Informationen gibt es beim Kanton Thurgau. Vielleicht haben Sie Interesse an einer Solar-Tankstelle für Ihr gefördertes E-Car? Wir beraten Sie gern.