Eigenverbrauchsgemeinschaften (EVG)
Seit dem 1. Januar 2018 ist das neue Energiegesetz in Kraft, das Immobilienbesitzern in diesem Bereich neue Möglichkeiten eröffnet. Daher lohnt es sich jetzt besonders, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Eine interessante Option sind die sogenannten Eigenverbrauchsgemeinschaften, kurz EVG, etwas hochgestochener auch als „Zusammenschluss zum Eigenverbrauch“ (ZEV) bezeichnet.
Was ist eine Eigenverbrauchsgemeinschaft?
Eine Eigenverbrauchsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss aus Eigentümern und/oder Mietern, die gemeinsam Solarstrom verbrauchen. Dieser muss auf dem Grundstück der Immobilie oder auf einem angrenzenden Bereich produziert werden.
Die Voraussetzungen für so eine Eigenverbrauchsgemeinschaft wurden dabei bewusst niedrig angesetzt: Es ist lediglich notwendig, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft über einen Netzanschluss versorgt werden. Zudem ist es natürlich erforderlich, dass alle betroffenen Mieter zustimmen und jeder Beteiligte den Rahmenvertrag der Gemeinschaft unterzeichnet hat. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, profitiert die Eigenverbrauchsgemeinschaft von günstigem, selbst produziertem Solarstrom, den sie sogar ins Stromnetz einspeisen kann, sollte ein Überschuss produziert werden. Die Aufsicht über die Gemeinschaft und den Stromverbrauch liegt dabei in den Händen der Gebäudeverwaltung. So ist eine transparente und einfache Abrechnung möglich, zudem sind die Kosten für die Verbraucher auf den Tarif des öffentlichen Netzes beschränkt.
Immobilienbesitzer profitieren natürlich ebenfalls von einer Eigenverbrauchsgemeinschaft: Einerseits werten sie auf diese Weise das Objekt auf und schaffen so attraktive Wohnbeziehungsweise Gewerbeflächen, andererseits erhalten sie für den produzierten Strom eine feste Vergütung – entweder von den Mietern oder vom Netzbetreiber, wenn der Strom eingespeist wird.
Wollen Sie mehr erfahren über diese ökologisch nachhaltige Möglichkeit, Strom auf günstige Weise für eine Gemeinschaft zu produzieren? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir nehmen uns gerne Zeit für ein ausführliches Beratungsgespräch mit Ihnen.