Einmalvergütung – neue Bedingungen per April 2022
Weil es im Interesse aller ist, wenn erneuerbare Energien gefördert werden, unterstützt die öffentliche Hand den Bau von Photovoltaikanlagen auch finanziell. Für die sogenannte «Einmalvergütung» werden per April 2022 die Bedingungen angepasst. Heute erfahren Sie, was eine Einmalvergütung ist, was geändert hat und wie auch Sie von dieser Förderung profitieren – und vielleicht schon bald eigenen sauberen Strom produzieren können.
Eine Photovoltaikanlage ist eine Investition, die durchaus auch grösser sein kann. Umso besser ist es, dass sich der Staat an den Kosten mit einer Einmalvergütung beteiligt. Dabei wird zwischen einer kleinen Photovoltaikanlage (mit einer Leistung von weniger als 100 kWp) und einer grossen Anlage (mit mehr als 100 kWp) unterschieden.
Die Einmalvergütung setzt sich dabei aus einem Grundbetrag (Pauschalbetrag pro Anlage) und einem Leistungsbeitrag zusammen, der von der Leistung der Anlage abhängig ist. Dabei kommen verschiedene Faktoren für die Berechnung zusammen, wie zum Beispiel das Datum der Inbetriebnahme, die Höchstleistung und die Art der Anlage. Die Einmalvergütung wird auch bezahlt, wenn die Anlage nicht am öffentlichen Netz angeschlossen ist, sondern als Inselanlage angelegt wird.
Um herauszufinden, was Sie erwarten dürfen, finden Sie unten den Link zu einem Tarifrechner.
Änderungen per 1. April 2022
Für 2022 stehen Fördergelder in der Höhe von 450 Millionen Franken zur Verfügung.
Die wichtigste Änderung für dieses Jahr ist, dass der Grundbeitrag von 700 Franken auf 350 Franken gesenkt worden ist. Per 2023 ist zu rechnen, dass der Grundbeitrag ganz verschwinden wird. Bei einer typischen Aufdachanlage von 10 kWp sinkt die Einmalvergütung leicht. Diese Senkung kann allerdings mit der Anlagengrösse kompensiert werden. Denn ab einer Grösse von 35 kW wurden die Ansätze erhöht, um 10 Franken auf 350 Franken pro kW.
Auch kommt neben höheren Indach-Förderbeiträgen auch ein Zuschuss für vertikale, integrierte Anlagen auf Fassaden dazu. Solche Anlagen können im Winter mehr Strom erzeugen, da sie einen geeigneteren Winkel aufweisen und nicht von Schnee bedeckt werden können. Zudem wird so versucht, diese wenig genutzte Möglichkeit zur Energiegewinnung attraktiver zu gestalten. Moderne Solarpanels sorgen dafür, dass Fassaden auch mit dieser Verkleidung sehr ansprechend aussehen können.
Was bedeuten die Änderungen für mich?
Die neuen Einmalvergütungen sollen den Bau von grösseren Anlagen begünstigen, damit die geeigneten Dachflächen besser ausgenützt werden. Denn auch wenn zu viel Strom für den Eigenbedarf produziert wird, können Sie als Anlagenbesitzer profitieren. Die Elektrizitätswerke sind gesetzlich verpflichtet, überschüssigen Strom aus Photovoltaikanlagen abzunehmen und zu vergüten.
Der Vergütungstarif ist jedoch je nach Elektrizitätswerk beziehungsweise Standortgemeinde sehr unterschiedlich und reicht von geradezu minimalistischen 3,77 Rp/kWh bis hin zu 15 Rp/kWh. Wie es um die Vergütung in Ihrer Gemeinde steht, können Sie gleich via dem Link unten berechnen.
Es lohnt sich in den meisten Fällen jedoch trotzdem eine grössere Anlage zu installieren, um auch längerfristig – zum Beispiel für das eigene Elektroauto – vom sauberen Strom vom eigenen Gebäudedach zu profitieren. Zudem kann mit einer Installation von einer Batterie die Elektrizität auch für eine spätere Nutzung gespeichert werden. Dass diese grösseren Anlagen dann auch höher entschädigt werden, ist ein höchst angenehmer Nebeneffekt.
Haben Sie Fragen zum Thema, gerne helfen wir Ihnen weiter!