Einspeisevergütung EVS
Die Schweizer Stromgewinnung wird nachhaltiger – deshalb erhalten Solaranlagen eine öffentliche Förderung. Per 1. Januar 2018 ist ein überarbeitetes Energiegesetz in Kraft und ein neues Einspeisevergütungssystem, EVS, lanciert. Dieses löst die bisherige KEV ab. Was müssen die Betreiber einer Solaranlage neu wissen?
Vergütungsmodell:
Für Solaranlagen, welche seit dem 01.01.2018 ins EVS aufgenommen werden, wird die Direktvermarktung eingeführt. Der Anlagenbetreiber ist künftig selber für den Verkauf der Stromproduktion verantwortlich. Das Bundesamt für Energie (BfE) fixiert jedes Quartal einen Referenz-Marktpreis. Pronovo vergütet dem Produzenten lediglich die sogenannte Einspeiseprämie (Vergütungssatz minus Referenz-Marktpreis) den Referenz-Marktpreis, also der Erlös vom Verkauf Ihrer produzierten Energie, erhalten Sie von Ihrem Dienstleister, der die Energie vermarktet. Mit der Vergütung des Referenz-Marktpreises (durch den Dienstleister) und der Einspeiseprämie (durch Pronovo) entspricht Ihr Gesamterlös somit auch im Direktvermarktungsmodell dem Vergütungssatz.
EVS-Tarif aktuell
Der aktuelle EVS-Tarif liegt bei 11 Rp. / kWh. Der Bundesrat entscheidet Ende Februar 2019, ob die Vergütung auf 10 Rp. / kWh gesenkt wird. Die Produzenten erhalten ab dem Inbetriebsetzungsdatum einen 15-jährigen Vertrag, in dem dieser Vergütungssatz zugesichert wird.
Aufnahmeregelung für das EVS
Eine PV-Anlage muss mindestens 100 kWp, das entspricht ca. 550 m2, gross sein, damit sie ins EVS aufgenommen wird. Ist die Anlage kleiner, zahlt Pronovo eine Einmalvergütung aus.
Anmeldung und Wartelisten
Achtung, nur noch Projekte, die bis zum 30. Juni 2012 angemeldet wurden, haben die Möglichkeit, ins EVS einzutreten. Dieses Jahr erhalten voraussichtlich PV-Anlagen, die zwischen dem 11. Januar 2012 und dem 30. April 2012 angemeldet wurden, einen positiven Bescheid.
Dienstleister Energie Vermarktung
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