Folgen der hohen Strompreise für Anlagen im Einspeisevergütungssystem
Der Strompreis ist in den letzten Monaten stark gestiegen, in vielen Fällen übersteigt er den Vergütungssatz von Anlagen im Einspeisevergütungssystem (EVS, ehemals KEV). Anlagen in dieser Situation haben von Pronovo für das letzte Quartal eine Rechnung erhalten. Zudem hat die Pronovo Ende März einen Brief an die Betreiber von PV-Anlagen im EVS- bzw. KEV-System zugestellt. Es stellt sich die Frage nach dem richtigen Vorgehen.
Anlagen im Einspeisevergütungssystem erhalten ihre Vergütung von zwei Stellen. Der Direktvermarkter nimmt ihre Energie ab und vergütet dafür den Marktpreis. Die Förderstelle Pronovo vergütet die Differenz zwischen dem Marktpreis und dem individuellen Vergütungssatz als Einspeiseprämie. Der Vergütungssatz bleibt über die gesamte Vergütungsdauer fixiert. Wenn der Marktpreis über dem Vergütungssatz liegt, ist die Einspeiseprämie daher negativ. Dieser Betrag wird von Pronovo in Rechnung gestellt.
Diese Situation ist unerwartet. Der Gesetzgeber hat dies aber explizit in der Energieförderungsverordnung festgehalten (Art. 25 Abs. 4 EnFV):
«Übersteigt der Referenz-Marktpreis den Vergütungssatz, so stellt die Vollzugsstelle den Betreibern den übersteigenden Teil vierteljährlich in Rechnung.»
Ein Austritt aus dem EVS System ist möglich, kann aber nicht mehr rückgängig gemacht werden. Sollte der Marktpreis in Zukunft wieder unter den Vergütungssatz fallen, hätte die Anlage dann keine Absicherung mehr. Gerade bei längeren Laufzeiten muss dieser Schritt daher sehr gut überlegt sein.
Daher empfehlen wir den Anlagenbetreibern aufgrund der Sicherheit im aktuellen System der EVS bzw. KEV zu bleiben und keinen Wechsel vorzunehmen.
Bei Fragen stehen die Experten von MBRsolar AG und Flecopower AG zur Verfügung.