Keine Messkosten mehr ab Juni 2019

Die Lastgangmessung war lange Zeit ein nicht unerheblicher Kostenfaktor für unabhängige Produzenten von Solarstrom. Nun tritt eine gesetzliche Regelung in Kraft, die viele Betreiber von PV-Anlagen freuen wird. Hier gibt es alle Informationen zur neuen Rechtslage ab dem 1.6.2019.

Wegfall der Messkosten 

Die sogenannte Strategie Stromnetze heisst eigentlich anders: Um- und Ausbau der Stromnetze. Viel mehr als der Name sollte Betreiber von PV-Anlagen jedoch der Inhalt interessieren, denn mit der Annahme durch das Parlament im Dezember 2017 verändern sich verschiedene Verordnungen. Das betrifft auch die StromVV: Hier wurde Artikel 31e, Absatz 4, Satz 2 gestrichen. Damit müssen die Netzbetreiber alle Messkosten gleich behandeln – auch die für Anlagen, die vor dem ersten Januar 2018 installiert wurden. Für die bestand zuvor eine Sonderregelung, nach der den Produzenten die anfallenden Messkosten berechnet wurden. Mit Inkrafttreten der Änderung am 1.6.2019 entfällt hierfür die Rechtsgrundlage.

Mit anderen Worten: Netzbetreiber dürfen den Produzenten keine Kosten mehr für Lastgangmessungen in Rechnung stellen. Betreiber von Anlagen, die vor dem 1.1.2018 installiert wurden, sparen damit jährliche Beträge von (je nach Leistung und Netzbetreiber) bis zu mehreren Hundert Franken.