Neue Energieförderungsverordnung ab 1.1.2023
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. November 2022 verschiedene Verordnungen im Energiebereich angepasst. Das Revisionspaket baut die Förderinstrumente für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien aus. Dies gilt insbesondere im Bereich der Photovoltaik (PV). Für grosse PV-Anlagen werden erstmals Auktionen eingeführt. Bei diesen erhält jener Produzent den Zuschlag, der eine bestimmte Menge Solarenergie am günstigsten produziert. Die Auktionen sind für PV-Anlagen ohne Eigenverbrauch vorgesehen, wie sie typischerweise auf Lagerhallen oder Scheunen errichtet werden. Diese erhalten eine höhere Unterstützung per 1. Januar 2023.
Damit schafft der Bundesrat einen wichtigen Anreiz dafür, dass PV-Anlagen künftig vermehrt auch dann installiert werden, wenn der Projektant den Strom nicht selbst benötigt. Die Höhe der Einmalvergütung für solche Anlagen wird ab einer Leistung von 150 kW in Auktionen bestimmt. Bei diesen erhält jener Produzent den Zuschlag, der eine bestimmte Menge Solarenergie am günstigsten produziert. Das Bundesamt für Energie legt die Rahmenbedingungen für die Auktionen fest. Durchgeführt werden sie von der Vollzugsstelle Pronovo. Wer einen Zuschlag erhält, ist verpflichtet, die Anlage zu bauen. Die Energieförderungsverordnungen (EnFV) werden auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.
Mehr über die Förderung von Photovoltaikanlagen erfahren (BFE).