Verschiedene Fördergelder: Einmalvergütung (EIV)

Im Rahmen der Einmalvergütung (EIV) erhalten Anlagenbetreiber einen Zuschuss von etwa 20-25 Prozent der Investitionskosten für Ihre PV-Anlage. Das Modell ist sowohl für Betreiber kleiner wie auch grosser Anlagen attraktiv. Wie Sie davon profitieren können und wie das Angebot im Detail aussieht, erfahren Sie hier.

Die Einmalvergütung als Anlagenförderung

Bei der Produktion von Solarstrom entstehen keine Abgase und keine anderen umweltschädlichen Emissionen – ein guter Grund, den Bau von Photovoltaik-Anlagen zu fördern. Das Bundesamt für Energie (BFE) stellt Betreibern dafür finanzielle Mittel zur Verfügung. Eine Möglichkeit der Förderung ist die Einmalvergütung.

Wie der Name sagt, wird hierbei einmalig eine bestimmte Summe ausbezahlt. Die konkrete Höhe richtet sich der Anlagengrösse und dem Inbetriebnahmedatum. So gibt es grundsätzlich die Vergütung für kleine (KLEIV) und die für grosse (GREIV) Photovoltaikanlagen. Grundlage für die Einordnung ist die erreichte Leistung: Seit dem 1.1.2018 gelten Anlagen von 2 bis 100 kWp als klein, Grossanlagen müssen entsprechend eine Leistung von über 100 kWp erreichen.

Wie hoch ist die Einmalvergütung für PV-Anlagen?

Die exakte Berechnung der Zuschusshöhe errechnet sich aus einem Grund- und einem Leistungsbetrag.
Der Grundbetrag ist für jede Anlage gleich.

Der Grundbetrag richtet sich nach dem Installationsdatum der Anlage. Hier gilt aktuell: je früher die Montage, desto höher die Vergütung. Zudem liegt der Satz für integrierte Anlagen etwas höher als der für freistehende oder angebaute (Vergleich 2018: 1600 CHF für integrierte, 1400 CHF für freistehende Anlagen).

Einen deutlich höheren Anteil an der Gesamtvergütung hat der Leistungsbetrag. Er ist abhängig von der erreichten DC-Spitzenleistung. Angebaute Anlagen, die seit dem 1.4.2018 errichtet wurden, werden zum Beispiel mit 400 CHF pro kWp für die ersten weniger als 30 kWp vergütet. Bei älteren Anlagen gelten andere Sätze. In der Summe ergeben sich dann Zuschüsse, die etwa die eingangs erwähnten 20-25 Prozent der Investitionskosten betragen.

Der Weg zum Fördergeld

Eine Einmalvergütung wird gezahlt, wenn die Anlage bereits in Betrieb ist. Das heisst: Einen Zuschuss zu den Baukosten, der vor Baubeginn zugeteilt wird, gibt es auf diese Weise nicht. Allerdings dürfen sich die Betreiber nachträglich über eine finanzielle Beteiligung freuen. Entsprechende Gesuche nimmt die Pronovo online entgegen. Zu beachten ist, dass Wartezeiten bis zur Auszahlung bestehen.
Betreiber von kleinen PV-Anlagen müssen aktuell mit etwa zwei Jahren rechnen.

Möchten auch Sie einen Teil Ihrer Investitionskosten über eine Einmalvergütung zurückerhalten? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir beraten Sie zu diesem Thema. Selbstverständlich achten wir bei der Montage darauf, eventuelle Förderchancen zu erhalten und weisen Sie bereits bei der Planung auf entsprechende Möglichkeiten hin.