Wechsel von KEV auf Direktvermarktung per Anfang 2020
Am 1. Januar 2020 ist es so weit: Die Betreiber von Solaranlagen müssen Ihren Strom selbst vermarkten, sonst entgehen ihnen Einnahmen. Die MBRsolar erklärt, was dabei zu beachten ist und was die Umstellung bedeutet.
Direktvermarktung statt Einspeisevergütung
Der Bundesrat hat es im Jahr 2018 beschlossen: Das bisherige Prinzip der Einspeisevergütung wird durch die Direktvermarktung ersetzt. Das bedeutet, dass Anlagenbetreiber ihren Solarstrom, den sie nicht selbst verbrauchen, in Eigenregie verkaufen.
Wie funktioniert das? Es gibt mehrere Abnehmer für Solarstrom auf dem Schweizer Markt. Am sinnvollsten ist es, den Partner zu wählen, der das langfristig fairste Angebot unterbreitet.
Wer muss einen Direktvermarkter wählen? Diese Form der Vergütung ist für alle Betreiber vorgesehen, deren Anlage mindestens 100 kW leistet und die ab Stichtag 1.1.2018 in das Einspeisevergütungssystem (EVS) aufgenommen wurden. Ausserdem für alle Betreiber von Anlagen mit mehr als 500 kW Leistung, die 2017 bereits eine Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) erhalten haben.
Ab wann beginnt die Direktvermarktung? Die Einspeisevergütung endet 2019, das heisst: Die Direktvermarktung sollte spätestens am 1.1.2020 beginnen. Andernfalls entgehen Einnahmen. Grundsätzlich ist es möglich, schon früher in die Direktvermarktung zu wechseln. Dann ist eine Mitteilung an die Pronovo nötig.
Gibt es noch Zuwendungen von der Pronovo? Nach dem Wechsel in die Direktvermarktung zahlt die Pronovo ein Bewirtschaftungsentgelt und eine Einspeiseprämie. Letztere richtet sich in der Höhe nach dem Vergütungstarif und vergütet den ökologischen Mehrwert der Anlage. Das Entgelt soll die Vermarktungskosten decken.
Unsere Partner im Bereich Direktvermarktung ist die Fleco Power AG www.flecopower.ch
Haben Sie weitere Fragen zu Ihrer Solaranlage? Wenden Sie sich gerne an unsere Experten der MBRsolar.